Zeitungsschnipsel

Nachrichten aus der Vergangenheit

Parodie auf den sozialen Rechtsstaat

Wiesbadener Tagblatt / Berlin, 7. November 1962

Entwurf der Neuordnung der Krankenversicherung

Als „das unsoziale Experiment mit der sozialen Krankenversicherung” bezeichnete der Leiter des Angestelltensekretariats beim DGB-Landesbezirk Hessen, Julius Lehlbach, den Regierungsentwurf zur Neuordnung der sozialen Krankenversicherung, Lehlbach gab diese Stellungnahme vor rund 50 Vertretern der Angestelltengewerkschaften aus dem Kreis Wiesbaden anläßlich einer Tagung im DGB-Haus ab.
Der Entwurf des „Hauses Blank” sei getreu den Koalitionsvereinbarungen zwischen den Regierungsparteien vorgelegt worden. Er sei jedoch eine sehr schlechte Ausführung und würde bei Realisierung in der jetzigen Form der Mehrheit des Volkes einen noch unabsehbaren Verlust  an  sozialer Sicherheit bringen, sagte Lehlbach. Anstatt die soziale Krankenversicherung endlich von den Ihr Ln der Vergangenheit aufgebürdeten Fremdbelastungen zu befreien, wölk1 man wieder die Versicherten zur Zahlung heranziehen.
Der Redner ging sodann auf die wesentlichen Bestimmungen des Entwurfes ein. Lehlbach teilte mit, daß unter anderem alle Versicherten, die mehr als 1250 Mark im Monat verdienen, das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und weniger als 20 Jahre bei einem Träger der so- . zialen Krankenversicherung versichert sind, aus der Krankenversicherung ausscheiden müssen.
Auch der sogenannte Individualbeitrag müsse von den Angestellten schmerzlich empfunden werden. Lehlbach bezeichnete diesen besonderen Beitrag, der zwei Prozent des der Beitragsbemessung zugrundeliegenden Entgelts betragen soll, als „Gesundheitstoto”.
Starke Kritik übte der Redner auch an dem im Entwurf vorgesehenen vertrauensärztlichen Dienst. Dieser greife in gefährlichem Maße in die Intimsphäre des Kranken ein und müsse in ungezählten Fällen seelische Reaktionen auslösen, die der Gesundheit abträglich sind.
Schließlich sei für Versicherte und Kassen gleichermassen die geplante Heraufsetzung der Versicherungspflicht – und Beitragsgrenze von 660 Mark auf 750 Mark interessant. Fernziel müsse bleiben, die Versicherungspflichtgrenze tn der Krankenversicherung mit der in der Angestelltenversicherung in Übereinstimmung zu bringen. Der gesamte Referentenentwurf, so sagte Lehlbach, wirke geradezu als Parodie auf den Artikel 20 des Grundgesetzes, der einen sozialen Rechtsstaat verlangt. Die Antwort der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften müsse darum eindeutig sein.

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